Corona und Musikunterricht

Pressemitteilungen des BMU zu Musikunterricht während der Corona-Pandemie

Plädoyer für den Musikunterricht (04/2021)

KMK-Präsidentin Ernst bekräftigt Stellenwert der musisch-ästhetischen Fächer

„Der ganzheitliche Bildungsanspruch ist auch während der Umsetzung des Wechsel- und Distanzunterrichts grundsätzlich zu erhalten.“ Dies gelte selbstverständlich auch für die musisch-ästhetischen Fächer.

Britta Ernst, Präsidentin der Kultusministerkonferenz, hat in einem Schreiben an die Präsidenten des BMU im Namen der 16 Länderministerien auf die BMU-Forderung vom 26.2.2021 geantwortet. Darin bringt sie ihr Verständnis um die Sorge des BMU hinsichtlich einer Beschränkung des Unterrichtsfaches Musik zum Ausdruck und betont den „besonderen Stellenwert des Unterrichtsfachs Musik für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, der unstrittig ist“. Dieses Bewusstsein sei in den Ländern vorhanden.

„Die Coronapandemie hat die Schulen und damit verbundenen Angebote in allen Fächern und Lernbereichen vor große Herausforderungen gestellt. Die Schulen und Lehrkräfte haben sich dennoch landesweit den derzeitigen Bedingungen und Einschränkungen durch den Infektionsschutz angepasst und kreative Lösungen gefunden, den Musikunterricht neu zu denken und vielfach digitale Umsetzungen gewählt. Der ganzheitliche Bildungsanspruch ist auch während der Umsetzung des Wechsel- und Distanzunterrichts grundsätzlich zu erhalten. Selbstverständlich sind dabei die musisch-ästhetischen Fächer zu berücksichtigen“, so die Ministerin.

Die Bemühungen der 16 Länderministerien zielen auch weiterhin darauf ab, „dass der Unterricht auf Basis der Stundentafel zu planen ist und damit auch umgesetzt wird.“

Der BMU begrüßt dieses klare Plädoyer für den Musikunterricht und erwartet, dass dieses auch auf Länderebene umgesetzt wird und an den Schulen vor Ort verwirklicht werden kann.

Pressemitteilung zum Download

Verzicht auf Musikunterricht gefährdet Menschen- und Persönlichkeitsbildung (02/2021)

Die aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen zur Wiedereinführung des Präsenzunterrichts an Grundschulen seit dem 22. Februar 2021 sehen vor, dass „nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen.“ Auch die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien weist darauf hin, dass sich der Präsenzunterricht im Primarbereich „zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren wird“. Die Rahmenbedingungen für Präsenzunterricht ermöglichen jedoch ausdrücklich den Regelunterricht in allen Fächern nach der jeweiligen Stundentafel. Selbstverständlich muss dies auch für den Musikunterricht gelten.

Beraten werden die Kultusminister auch von dem einflussreichen, an leitender Stelle tätigen Bildungsforscher Prof. Dr. Olaf Köller, der sich am 30.01.2021 in einem ZDF-Interview mit einer ähnlichen Äußerung hervortat: „Die Kompetenzen in Deutsch und Mathematik sind prägend und zentral für die berufliche Karriere. Und dann muss man in dieser besonderen Zeit auch mal die Kröte schlucken, dass man auf einzelne Fächer verzichtet.“ In einem Interview der „Welt“ vom 03.01.2021 hatte Köller diese Aussage bereits eindeutiger und radikaler vorgebracht: „Auf Fächer wie Musik, Religion oder Sachunterricht müsste man verzichten.“

Diese einseitige Auffassung von Bildung schadet unseren Kindern und Jugendlichen! Ausgerechnet ein renommierter Bildungswissenschaftler verkennt, dass laut OECD Lernkompass 2030 die „Forschung bis heute nichts [kennt], das die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern in vergleichbarer Weise oder Dimension fördert wie Musik- und Kunstunterricht. Die Beschäftigung mit den Künsten hilft Lernenden auch, Empathie zur Stärkung von emotionalem Engagement, von emotionaler Verpflichtung und Beharrlichkeit zu entwickeln.“ Darüber hinaus hat Musik einen Wert an sich. In unserer multikulturellen Gesellschaft ist Musikunterricht nicht nur bildungsrelevant, sondern gesellschaftstragend!

In diesem Sinne fordert der sich von den verunsichernden Äußerungen des Bildungsexperten Olaf Köller deutlich distanzierende Bundesverband Musikunterricht alle Schulen auf, im Sinne aller Schülerinnen und Schüler die vielfachen Möglichkeiten des Musik-unterrichts zu nutzen!

 

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Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Thematik liefert der beigefügte Essay "Wie wir mit Musik lernen müssen, unsere Welt (wieder) zu verstehen!" (25.02.2021) von BMU-Präsident Jürgen Oberschmidt.

 

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Wird Musik zum Bauernopfer? (07/2020)

Verbot musikalischer AGs bedroht die Schulkultur

Die jüngsten Unterrichtsverordnungen für das kommende Schuljahr schreiben aus Sicht des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) den Ausnahmezustand für die musikalische Bildung an Schulen fort. Trotz Bekundungen zur Wiedereinführung des Regelbetriebs seitens der Ministerien sieht der BMU die Gefahr, dass sich der gerade erlebte Ausnahmezustand in eine neue Normalität wandelt. Ein genereller Verzicht auf Arbeitsgemeinschaften wird in diesen Verordnungen genauso selbstverständlich manifestiert wie jene Ad-hoc-Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die ästhetischen Schulfächer zugunsten der Kernfächer zurückzustellen.

Vergleicht man die aktuellen Verordnungen der Kultusministerien, ist in einigen Ländern weder ein Bezug zum Infektionsgeschehen noch ein sachliches Eingehen auf die Spezifika musikalischer Ensemblearbeit erkennbar. Hier wird Musik zum Bauernopfer, damit die Unterversorgung an den Schulen ausgeglichen werden kann.

  • Dies bedeutet den Tod für jeden Schulchor, jedes Schulorchester: „Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. [...] Die Regelungen zur Gruppenzusammensetzung gelten auch für Arbeitsgemeinschaften bzw. den Ergänzungsbereich und für den Ganztag. […] Singen in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die Verwendung von Blasinstrumenten.“ (Regelung in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2020/21)
     
  • Als Regelbetrieb und zur Normalität wird erklärt, was schulische Ensemblearbeit grundlegend unterbindet: „Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweiligen Schuljahrganges eine feste Kohorte.“ (Niedersachsen)
     
  • Entlarvender Verzicht auf Arbeitsgemeinschaften zugunsten der Kernfächer: „[Die in beiden Stundentafeln enthaltenen] Stunden für Arbeitsgemeinschaften können für Fördermaßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen genutzt werden.“ (Niedersachsen, Primarbereich)
     
  • Widersprüchlich ist, dass für den Ganztagsbereich im gleichen Bundesland andere Regeln gelten: „Ganztagsschulen und Schulen mit ganztägigem Unterricht gestalten den verlängerten Schultag in eigener Verantwortung. […] „Für die Durchführung von Chor- und Orchesterproben wird auf die jeweils gültigen […] Rahmen-Hygieneplan verwiesen. Auch im Ganztagsbetrieb ist die Zusammensetzung der Gruppen unbedingt zu dokumentieren.“
     
  • In anderen Bundesländern bleibt das kulturelle Schulleben gefragt: „Angebote, an denen die Schülerinnen und Schüler freiwillig teilnehmen, wie Arbeitsgemeinschaften, können […]  wieder angeboten werden“ (Berlin, Stand 9.6.20). „Beim Musik- und Theaterunterricht, bei Arbeitsgemeinschaften und anderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Theater oder musischen Bereich sind Situationen mit Körperkontakt zu vermeiden und Alternativen zu entwickeln.“ (Berlin, aus dem Hygieneplan vom 23.6.20)
     
  • Verantwortliches Handeln und die behutsame Wiederaufnahme der musikalischen Arbeitsgemeinschaften müssen sich nicht ausschließen:
    „Unter Berücksichtigung des derzeitigen positiven Infektionsgeschehens kann musikpraktisches Arbeiten wieder aufgenommen werden. Das betrifft den Pflichtunterricht im Fach Musik, Musikklassen, aber auch Chöre, Orchester oder andere Musikensembles an Schulen. Voraussetzung sind eine instrumenten- und gesangsspezifische Risikoabschätzung und daraus resultierende risikoreduzierende Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen.“ (Rheinland-Pfalz, „Leitfaden für musikpraktisches Arbeiten in Schulen“ vom 6.7.20)

Die langfristen Folgeschäden, die sich aus der systematischen Auslöschung aller Arbeitsgemeinschaften ergeben, wie sie sich in einigen Bundesländern gerade abzeichnet, lassen sich bisher nur erahnen: Wird die musikalische Arbeit für ein Jahr eingestellt, ist kein Ensemble, kein Schulchor zu retten. Das Erlebnis des gemeinsamen Musizierens lässt sich nicht einfrieren!

 

„Tendenzen, einen essenziellen Bereich der menschlichen Ausdrucksfähigkeiten wegzurationalisieren, und Schule zur Dienstleistungsorganisation einer ökonomisch ausgerichteten Gesellschaft zu machen, waren schon lange vor der Corona-Pandemie erkennbar. Dabei sollte es eine zentrale Aufgabe der Schule sein, trotz krisenbedingter Einschränkungen ein Mindestmaß der Schulkultur aufrecht zu erhalten: Nur die Kultur macht den Mensch zum Menschen!“ (BMU-Präsident Prof. Dr. Jürgen Oberschmidt.)

„Schule lebt nur durch Gemeinschaft und gerade die musikalischen Arbeitsgemeinschaften prägen das Schulleben in ganz besonderer Weise. Solche außerunterrichtlichen Aktivitäten, in denen sich die Ergebnisse einer jahrzehntelangen Aufbauarbeit kristallisieren, sind für alle Kinder und Jugendliche ein wichtiger Ort des gemeinsamen Fühlens und Erlebens. Hier können sie sich sozial und kulturell verwurzeln“. (BMU-Präsident Dr. Michael Pabst-Krueger)

 

Der BMU fordert die politischen Entscheidungsträger daher dazu auf, die fatalen Auswirkungen pauschal ausgesprochener Verbote auf die gesamte Schulkultur im Blick zu haben und im Zusammenwirken mit den Verbänden sowie unter Berücksichtigung evidenzbasierter Empfehlungen gemeinsam Lösungen zu finden, die ein Fortbestehen musikalischer Ensemblearbeit an Deutschlands Schulen auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen. Solch ein verantwortungsvolles Handeln sind wir uns allen schuldig: den musizierenden Kindern und Jugendlichen, ihren Lehrerinnen und Lehrern – und nicht zuletzt der ganzen Schulgemeinde.

 

Stellungnahme im pdf

 

Pressereaktionen:

Ausfallender Musikunterricht gefährdet nachhaltig die Lehrer*innenbildung (06/2020)

Appell des Arbeitskreises der Fachleiter*innen und Fachberater*innen des BMU an die Mitglieder der KMK

Der Bundesverband Musikunterricht (BMU) fordert, dass Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen unter Berücksichtigung der Situation vor Ort und unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen erteilt werden darf!

 

Der Arbeitskreis der Fachleiter*innen und Fachberater*innen Musik des BMU hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 einmütig die äußerst konstruktive Zu-sammenarbeit der Ministerien mit Fachberater*innen, den Studienseminaren, unterschiedlichen Ebenen der Schulaufsicht und dem Bundesverband Musikunterricht gelobt und dabei festgestellt, dass der Musikunterricht unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den meisten Bundesländern wieder erteilt wird. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass in einigen Bundesländern der in der Stundentafel verbindlich festgelegte Fachunterricht Musik grundsätzlich untersagt wird.

 

Wer solch ein Pauschalverbot ausspricht, das sicherlich dem erhöhten Infektionsrisiko beim Singen geschuldet ist, verkennt die multiplen Zugänge des Musizierens, des Hörens, des kreativen Gestaltens und Reflektierens, und fällt damit in jenes 19. Jahrhundert zurück, in dem das heutige Schulfach Musik ganz auf das Singen reduziert wurde.

 

Die KMK hat in ihren Absprachen zu den Staatsexamina für einheitliche Regelungen gesorgt, die auch in dieser Zeit der Corona-Epidemie für vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Lehramtsanwärter*innen einstehen. Bitte sorgen Sie nun auch dafür, dass sich einzelne Bundesländer mit ihrem Pauschalverbot des Musikunterrichts nicht gegen die Rahmungen der KMK sperren und sich an ihre verbindlichen Stundentafeln halten.

 

Das Aussetzen des Musikunterrichts führt nicht nur dazu, dass Kindern und Jugendlichen in dieser schwierigen und hoffentlich begrenzten Zeit der Zugang zu musikalischer Bildung verwehrt bleibt, sondern sorgt dafür, dass die Lehrer*innenbildung im Praxissemester ganz massiv gefährdet und eine Ausbildung im Referendariat unmöglich wird. Es geht hier nicht nur um einen partiell ausfallenden Musikunterricht für die Schülerinnen und Schüler; die hier fehlenden Zugänge zu den verschiedenen Unterrichtspraxen wirken sich auf das gesamte spätere Berufsleben der Lehramtsanwärter*innen aus.

Ohne Musikunterricht an den Schulen können die beratende Begleitung von Studierenden im Praxissemester und die Ausbildung im Referendariat nicht stattfinden und damit auch nicht zum Abschluss eines II. Staatsexamens führen!

Der Lehrer*innenmangel, der gerade im Grundschulbereich dafür sorgt, dass 70% des Unterrichts fachfremd oder gar nicht erteilt werden, ist ohnehin besorgniserregend. Bitte kommen Sie Ihrer Verantwortung nach, dass diese Situation nicht noch weiter verschärft wird.

 

Der BMU teilt mit seinen Mitgliedern die Sorge, dass Schule zu einem einseitigen Lernraum verkommt und dabei verkannt wird, dass sie gerade für Schüler*innen aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien auch zu einem wichtigen Lebensraum geworden ist.

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass in einer Zeit, in der viele Kinder und Jugendliche auf soziale Kontakte und auf einen Großteil ihrer Freizeitaktiven verzichten müssen, nicht auch noch der Zugang zu musikalischer Bildung verwehrt wird und ihnen die kreativen Räume ihres Musikunterrichts weggenommen werden!

BMU fordert Rückkehr zum Musikunterricht im neuen Schuljahr (06/2020)

Was als unmittelbare Reaktion auf die Corona-Pandemie bildungspolitisch nachvollziehbar war, darf nicht zum Normalzustand werden: der Wegfall des Musikunterrichts zugunsten der sogenannten Kernfächer. Während weltweit Spontankonzerte den Menschen Trost in einer dunklen Zeit spendeten und mit Streamingkonzerten die emotional-künstlerischen Bedürfnisse der Menschen stillten, verstummte der Musikunterricht an Schulen nahezu vollkommen, wie eine aktuelle bundesweite Umfrage des Bundesverbandes Musikunterricht (BMU) ergab: Im digitalen Distanzunterricht ließ die Aufgabenflut anderer Fächer kaum Raum für die Auseinandersetzung mit ästhetischen Fragestellungen. Nach dem allmählichen Hochfahren des Präsenzunterrichts wurde der Mangel an Personal und Räumen als Begründung angeführt. „Das Musizieren im Keyboardraum wird wegen der Infektionsgefahr untersagt, während der Informatikraum selbstverständlich genutzt wird“, so eine Gymnasiallehrerin in der Umfrage.

Vor allem aber scheint sich das Bild von singenden Menschen als „Superspreader“ festgesetzt zu haben. „Dabei kann vielfältiger Musikunterricht auch gelingen, solange das Singen nur eingeschränkt möglich ist: Musikhören, Musikgeschichte, der reflektierende Umgang mit Musik und instrumentales Musizieren sind zentrale Bereiche musikalischer Bildung an Schulen“, so BMU-Präsident Michael Pabst-Krueger. „Die besondere Kraft der Kunst, der Enthusiasmus, der sich im Konzert auf die Zuhörer überträgt, ist auch Tag für Tag im Klassenzimmer erlebbar.“ (BMU-Präsident Jürgen Oberschmidt)

Im kommenden Schuljahr muss unter Einhaltung der jeweils gebotenen Abstands- und Hygieneregeln daher nicht nur der reguläre Musikunterricht wieder erteilt, sondern auch eine behutsame Wiederaufnahme musikpraktischer Arbeitsgemeinschaften ermöglicht werden: Nur so können wir ein Ensemblesterben verhindern, das in den Schulen einen massiven Flurschaden hinterlassen würde. In einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche mit sehr starken Einschränkungen im Freizeitbereich leben müssen und ihre sozialen Kontakte unter Gleichaltrigen verlieren, dürfen wir ihnen die Musik nicht auch noch wegnehmen: Musik und die anderen künstlerischen Fächer sind zurzeit wichtiger denn je!

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Corona Infobox