Kooperationen mit anderen Verbänden und Partnern

Für unser soziales und kulturelles Zusammenleben ist Musikalische Bildung wertvoll und wesentlich. Musikalische Fähigkeiten, Kompetenzen und musikbezogenes Wissen werden formal in der allgemeinbildenden Schule, den Musikschulen und anderen Institutionen oder Projekten der außerschulischen kulturellen Bildung erworben. (BMU-Agenda 2030)

Was bedeutet „Kooperation“?

 

Der BMU hat sich die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Institutionen und Organisationen, auf nationaler wie internationaler Ebene zur wichtigen Aufgabe gemacht. Für musikalische Bildung in unserer Gesellschaft engagieren wir uns gemeinsam gerne mit Partnern, denn musikalische Bildung in notwendiger Breite und Tiefe kann weder von einer Institution geleistet noch beispielsweise aus der Perspektive einer Schulform definiert werden. Sie lässt sich auch nicht innerhalb von Ländergrenzen einfangen oder von scheinbar homogenen Interessengruppierungen gleichsam separatistisch definieren. Musikalische Bildung ist und bleibt Gemeinschaftsaufgabe.

 

Unter Kooperationen verstehen wir Zusammenarbeitsformen mit dem Ziel der politischen und kulturellen Einflussnahme, die einen Mehrwert für das Unterrichtsfach Musik erbringen. 

Im regelmäßigen Austausch mit Partnern werden Grenzen und Schnittmengen definiert, Anliegen formuliert sowie „Seit` an Seit`“ vertreten. So kann der Mehrwert unterschiedlicher Perspektiven und Forschung- wie auch Arbeitsfelder nicht nur genutzt, sondern auf Bundes- und Länderebene übertragen werden. So werden Netzwerke gebildet, erweitert, übertragen und gefestigt. Es entstehen bedarfsgerecht und situationsbezogen Partnerprojekte, die die musikalische Bildung fördern und ihren Wert im öffentlichen und politischen Diskurs immer wieder deutlich machen und praktisch umsetzen.